In der Schweiz ist die Regulierung der Tattoo-Entfernung weniger streng als in Deutschland oder Frankreich, aber auch dort gibt es bestimmte Vorgaben:
- Wer darf Tattoos entfernen?
In der Schweiz dürfen sowohl medizinische Fachpersonen (Ärzte, Dermatologen) als auch Nicht-Mediziner, wie Kosmetiker oder Tattoo-Entfernungsspezialisten, Tattoos entfernen. Allerdings müssen sie über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und mit den eingesetzten Lasergeräten sicher umgehen können. - Gesundheitsschutz und Gerätezulassung
Die eingesetzten Lasergeräte müssen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Fachpersonen, die diese Geräte bedienen, sind verpflichtet, eine Schulung im Umgang mit Lasertechnologie zu absolvieren, um Risiken wie Verbrennungen, Narben oder Infektionen zu minimieren. - Kantonal unterschiedliche Regelungen
Die Vorschriften können von Kanton zu Kanton variieren, insbesondere wenn es um die Überwachung und Kontrolle der Anbieter geht. - Aufklärungspflicht
Anbieter müssen Kunden über die Risiken und Nebenwirkungen der Laserbehandlung aufklären, bevor diese durchgeführt wird.
Falls du dich für eine Tattoo-Entfernung in der Schweiz interessierst, solltest du sicherstellen, dass der Anbieter qualifiziert ist und mit zugelassenen Geräten arbeitet.
V-NISSG-Sachkunde
Die V-NISSG-Sachkunde (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) regelt in der Schweiz den Umgang mit nichtionisierender Strahlung und Schall, insbesondere bei kosmetischen und medizinischen Anwendungen. Diese Verordnung hat direkte Auswirkungen auf die Tattoo-Entfernung, da Lasergeräte zur Entfernung von Tattoos in diese Kategorie fallen. Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Ziel der V-NISSG
Die Verordnung zielt darauf ab, Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch unsachgemäßen Einsatz von Geräten mit nichtionisierender Strahlung (z. B. Laser) oder hochfrequentem Schall zu schützen. Besonders empfindliche Körperbereiche und medizinische Anwendungen stehen im Fokus.
2. Sachkundeanforderungen
Um Laserbehandlungen wie die Tattoo-Entfernung durchführen zu dürfen, müssen Anwender eine spezifische Sachkunde nachweisen. Diese umfasst:
- Grundlagenwissen über Laser und deren Wirkungsweise:
- Funktionsweise und Arten von Lasern.
- Wechselwirkung von Laserlicht mit der Haut und Pigmenten.
- Potenzielle Nebenwirkungen wie Narbenbildung, Verbrennungen oder Pigmentstörungen.
- Anwendungssicherheit:
- Umgang mit den spezifischen Lasergeräten, z. B. Q-switched- oder Picosekundenlaser.
- Schutzmaßnahmen für den Patienten, wie das Tragen von Schutzbrillen.
- Erkennung medizinischer Kontraindikationen:
- Situationen, in denen die Behandlung nicht durchgeführt werden darf (z. B. bei Hauterkrankungen, Schwangerschaft oder bestimmter Medikamenteneinnahme).
- Erste Hilfe und Notfallmanagement:
- Umgang mit Nebenwirkungen oder Komplikationen während oder nach der Behandlung.
3. Wer darf Laseranwendungen durchführen?
Die Verordnung unterscheidet zwischen kosmetischen und medizinischen Anwendungen:
- Kosmetische Anwendungen: Nicht-ärztliche Fachkräfte (z. B. Kosmetiker), die eine zertifizierte Sachkundeschulung nachweisen können, dürfen bestimmte Laseranwendungen durchführen. Die Tattoo-Entfernung gehört jedoch häufig zu den medizinischen Anwendungen.
- Medizinische Anwendungen: Für Anwendungen mit höherem Risiko (z. B. Tattoo-Entfernung, Entfernung von Pigmentflecken oder Narben) ist oft eine ärztliche Aufsicht oder eine spezielle medizinische Qualifikation notwendig.
4. Schulungsinhalte der Sachkunde
Die Sachkundeschulung für V-NISSG deckt folgende Themen ab:
- Rechtliche Grundlagen: Vorschriften der V-NISSG und Verantwortung des Anwenders.
- Physikalische Grundlagen: Funktionsweise und Parameter von Lasern.
- Anatomie und Dermatologie: Aufbau der Haut und Reaktionen auf Laserstrahlung.
- Gerätekunde: Bedienung und Wartung von Lasergeräten.
- Hygiene und Sicherheit: Maßnahmen zur Infektionsvermeidung und Schutz des Anwenders sowie des Patienten.
- Praktische Übungen: Durchführung und Simulation von Behandlungen.
5. Überwachung und Sanktionen
Die Einhaltung der V-NISSG wird von den kantonalen Behörden überwacht. Anbieter, die keine entsprechende Sachkunde nachweisen können oder unsachgemäße Behandlungen durchführen, müssen mit Bußgeldern oder der Untersagung ihrer Tätigkeit rechnen.
6. Vorteile der Sachkunde
Die V-NISSG-Sachkunde gewährleistet, dass:
- Die Behandlungen sicher und wirksam sind.
- Patienten vor unnötigen Gesundheitsrisiken geschützt werden.
- Der Ruf der Branche durch professionelle Standards erhalten bleibt.
Falls du selbst eine solche Qualifikation erwerben möchtest oder an einer Behandlung interessiert bist, empfiehlt es sich, die jeweiligen Anforderungen in deinem Kanton genau zu prüfen.